Graue und rosa Lappen nicht mehr gültig ab 2021

Graue und rosa Lappen nicht mehr gültig ab 2021

Genieße die letzten Tag mit Deinem alten Lappen… weißt Du schon wann Dein Führerschein zum Umtausch fällig ist ???

Nicht verpassen: Die Pflicht zum Führerschein-Umtausch kommt. Ab 2022 müssen Autofahrer sukzessive ihre Papier-Lappen abgeben. Hast Du das Datum schon im Kalender angekreuzt?

Hier ein paar Informationen von mobile.de:

„Als ich meinen Führerschein erhielt war es noch ganz einfach: Der Führerschein wurde ausgestellt in grau. Er galt im Prinzip ein Leben lang. Dann kamen blau oder rosa – in jedem Fall auf Papier. Nun ist der Führerschein auf Scheckkartengröße geschrumpft. Macht es vor allem auch einfacher ihn in der Tasche zu verstauen. Viele wissen aber noch nicht das es ratsam ist ihn schon jetzt umzutauschen. Im Ausland wird der ‚Lappen‘ nicht mehr gerne gesehen und führt bei einer Kontrolle teilweise zu umfangreicher Überprüfung.“ Bernhard Eckert, Fahrlehrer/Chefredakteur

Ablaufdatum bei den Führerscheinen… EU-Richtlinie 2006/126/EG für eine europaweit gültige, einheitliche und fälschungssichere Fahrlizenz

Ablaufdatum beim Führerschein

Künftig haben Führerscheine jedoch ein Ablaufdatum. Auf Grundlage der EU-Richtlinie 2006/126/EG führt die EU bis 2033 eine europaweit gültige, einheitliche und fälschungssichere Fahrlizenz ein. Wer noch mit einem alten Papier-Führerschein fährt, muss ihn bis dahin umtauschen.

Stufenumstellung

Um die für die Ausstellung der Führerscheine zuständigen Behörden nicht zu überlasten, laufen jedoch nicht alle alten Führerscheine gleichzeitig ab. Es kommt ein Stufenmodell zur Anwendung. Es berücksichtigt zunächst das Alter des Inhabers und in der Folge das des Führerscheins. Stichtag und -Monat des jeweiligen Umtauschjahres ist der 19. Januar. Sogar die ersten Scheckkarten-Führerscheine müssen getauscht werden.

Zuerst laufen bis 1986 ausgestellte, graue „Lappen“ sowie bis 1990 ausgegebene DDR-Führerscheine ab. Für die Führerscheine vieler älterer Autofahrer läuft das letzte Gültigkeits-Jahr. Alle zwischen 1953 und 1958 geborenen Inhaber müssen das Dokument bis zum 19. Januar 2022 gegen den EU-Führerschein eingetauscht haben. Danach droht bei Kontrollen ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Zudem kann es beim Fahren im Ausland Probleme geben.

Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers maßgeblich. Zuletzt sollen die ältesten Autofahrer ihre Lappen tauschen.  Bei den Autofahrern, die vor 1953 geboren wurden, gehen die Behörden offenbar davon aus, dass viele von ihnen altersbedingt in den kommenden Jahren sowieso mit dem Autofahren aufhören werden.  Wer in die betroffene Altersgruppe fällt, aber seine Fahrerlaubnis nach dem 1. Januar 1999 erworben hat, rutscht in die zweite Gruppe. Hier gilt das Ausstellungsdatum des Führerscheins.

Ablaufdaten der Papierführerscheine: Übersicht

  • Jahrgänge 1971 und jünger: Umtausch bis 2025
  • Jahrgänge 1965 bis 1970: Umtausch bis 2024
  • Jahrgänge 1959 bis 1964: Umtausch bis 2023
  • Jahrgänge 1953 bis 1958: Umtausch bis 2022
  • Jahrgänge vor 1953: Umtausch bis 2033

Bei neueren Führerscheinen spielt das Alter des Inhabers keine Rolle. Für Führerscheine, die ab dem 1.1.1999 erteilt wurden, gilt nur das Ausstellungsdatum. Das gilt auch, wenn die Fahrerlaubnis zwar vor diesem Stichtag erworben wurde, der Führerschein aber bereits getauscht wurde – etwa wegen Verlusts, Diebstahls oder weil der Autofahrer einen internationalen Führerschein beantragt hat. In diesen Fällen sollte bereits ein Führerschein im Scheckkartenformat vorliegen. Für alle anderen gelten diese Daten:

  • Ausstellungsdatum 1999 bis 2001:  Umtausch bis 2026
  • Ausstellungsdatum 2002 bis 2004: Umtausch bis 2027
  • Ausstellungsdatum 2005 bis 2007: Umtausch bis 2028
  • Ausstellungsdatum 2008: Umtausch bis 2029
  • Ausstellungsdatum 2009: Umtausch bis 2030
  • Ausstellungsdatum 2010: Umtausch bis 2031
  • Ausstellungsdatum 2011: Umtausch bis 2032
  • Ausstellungsdatum 2012 bis 17.1.2013: 2032

Wo gibt es den neuen Führerschein?

Für den Umtausch des Führerscheins ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Im Rahmen der Corona-bedingten Reduzierung der Sprechzeiten sollten Antragsteller mit längeren Laufzeiten als gewöhnlich rechnen. Rechnet man mit einer Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen, sollte man spätestens im Spätherbst vor dem Ablaufdatum die Verlängerung beantragen. Wer den Führerschein nicht selbst abholt, sondern sich zuschicken lässt, muss dafür extra zahlen.

Was muss man mitbringen?

Mitzubringen sind der aktuelle Führerschein, ein Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles, biometrisches Passfoto. Achtung: Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigst Du zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.

Was kostet der neue Führerschein?

Der neue Führerschein kostet 25 Euro.

Wie lange gilt der neue Führerschein?

Anders als bisher verliert der neue Führerschein nach 15 Jahren seine Gültigkeit. Er muss dann neu beantragt werden. Für ab 19. Januar 2013 ausgestellten Führescheine gilt bereits die 15-Jahres-Gültigkeitsbefristung. Die Befristung soll Fälschungen erschweren, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

Muss man seine Fahrtauglichkeit neu nachweisen?

Eine ärztliche Untersuchung oder eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit müssen bei der Neubeantragung nicht nachgewiesen werden. Wer allerdings mit einem abgelaufenen Führerschein unterwegs ist und erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.

Welche Fahrerlaubnisklassen werden übernommen?

Die mit der Führerscheinprüfung erworbenen Fahrberechtigungsklassen gelten weiter und werden in das neue Dokument entsprechend der aktuellen Klassifizierung eingetragen. Wer beispielsweise einen Führerschein der alten Klasse 3 erworben hat, darf weiterhin Nutzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen bewegen.

Welche neuen Führerscheinklassen gibt es

Darf man den Führerschein früher umtauschen?

Ja. Wer möchte, kann schon vor seinem offiziellen Umtauschtermin den neuen Führerschein beantragen. Wer allerdings oft im Ausland unterwegs ist sollte die Gelegenheit sofort nutzen.

 

Lange nicht Auto oder Motorrad gefahren?

Na dann mach einfach eine Auffrischung bei einem Instructor für Fahrsicherheit…

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Harmlos erscheinende Süchte

Harmlos erscheinende Süchte

Kein harmloser Alltagsbegleiter: Die Volksdroge Alkohohl tötet alle 12 Sekunden Weltweit einen Menschen…

 

Die Süchte der Deutschen: Alkohol gilt leider noch immer als harmloser Alltagsbegleiter. Dazu gibt es eine Repräsentative Studie der pronova BKK zum Alkoholkonsum.

Harmloser Alltagsbegleiter?

Vier von zehn Deutschen trinken mindestens einmal pro Woche Alkohol. Von zehn Männern sind es fünf, die mindestens wöchentlich trinken, unter zehn Frauen drei. Mit dem Bildungsniveau nimmt auch der Alkoholkonsum zu: Jeder zweite Bundesbürger mit Hochschulabschluss trinkt jede Woche. Dies sind Ergebnisse der bevölkerungsrepräsentativen Studie „Die Süchte der Deutschen“, durchgeführt von der pronova BKK.

16 Prozent der Deutschen sind abstinent: Sie rühren Alkohol nicht an. Knapp ein Viertel trinkt dagegen mehrmals pro Woche. Davon greifen sechs Prozent sogar täglich zu einem alkoholischen Getränk. Männer neigen eher zum Trinken als Frauen: 50 Prozent der männlichen Befragten konsumieren mindestens einmal die Woche Alkohol, bei den weiblichen Befragten ist dies nur zu 30 Prozent der Fall. Unter denjenigen, die keine Woche ohne Alkohol verleben, sind besonders viele Akademiker: Jeder Zweite mit Hochschulabschluss zählt zu den wöchentlichen Konsumenten, jedoch nur gut jeder Vierte ohne oder mit einfachem Schulabschluss.

Einfluss der Corona Krise

Die Corona-Krise hat den Alkoholkonsum der Deutschen insgesamt nicht unbedingt erhöht. Interessant ist ein Blick auf die Details: Während zehn Prozent sagen, dass sie seit Beginn der Krise mehr Alkohol trinken, haben 14 Prozent ihren Konsum von Bier, Wein und Co reduziert. Besonders extrem zeigen sich die gegenläufigen Entwicklungen in der Gruppe der unter 30-Jährigen: Ein Fünftel trinkt mehr, ein Fünftel weniger als vor der Krise. Die Trinkgewohnheiten haben sich seit Pandemie-Beginn stark verändert: Anlässe in größerer Runde, bei Feiern oder beim Ausgehen sind weggefallen, dafür bleibt mehr Zeit zu Hause, die sich manch einer mit vermehrtem Alkoholkonsum vertreibt.

Sorglos im Familien- und Freundeskreis

Alkohol gehört für viele ganz selbstverständlich zum Leben dazu: In jedem dritten Familien- oder Freundeskreis wird öfter mal getrunken, in jedem sechsten manchmal auch ein Glas zu viel, so die Einschätzung der Befragten. Gut die Hälfte betrachtet diese Gewohnheiten als gesundheitlich unbedenklich. Ein Viertel ist der Meinung, dass mehr als zwei Gläser pro Tag für Männer kein gesundheitliches Risiko darstellen. Ein Drittel glaubt, dass mehr als ein Glas für Frauen unbedenklich ist. „Das Gesundheitsrisiko wird häufig unterschätzt. Das Feierabendbier oder ein Glas Wein zum Essen werden von vielen für harmlos gehalten. Eine schädliche Wirkung tritt bei Männern aber bereits ab zwei Gläsern Wein (0,3 Liter) oder einem großen Bier (0,6  Liter) am Tag ein. Für Frauen liegt die kritische Grenze sogar nur bei der Hälfte dieser Menge“, sagt Dr. Gerd Herold, Beratungsarzt bei der pronova BKK.

 

„Jeder sollte sich daher selbst kritisch prüfen, wie sehr der Alkoholkonsum zur Gewohnheit wird – und rechtzeitig gegensteuern.“

 

Wo Alkohol zur Gefahr wird

Einige Gefahren des Alkohols sind den Menschen allerdings sehr bewusst. „Unsere Studie zeigt, wo die Menschen die Risiken hauptsächlich sehen: im Alkohol am Steuer, im übermäßigen Trinken sowie im Missbrauch durch Jugendliche“, sagt Herold. So werden Sanktionen und Maßnahmen gegen das Trinken von einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet. 87 Prozent sind für härtere Strafen für Autofahren unter Alkoholeinfluss; 65 Prozent würden es gut finden, wenn die Grenze von aktuell 0,5 auf 0,0 Promille abgesenkt würde.
74 Prozent sind dafür, dass Bier, Wein und Sekt nicht mehr an 16- und 17-Jährige ausgeschenkt werden, Schnaps und Hochprozentiges würden 69 Prozent der Befragten lieber erst an Erwachsene ab 21 Jahren verkaufen. Ein abendliches Verkaufsverbot für alkoholische Getränke und ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit würde jeder Zweite begrüßen. Nur die Abgabe von Alkohol ausschließlich in lizensierten Geschäften lehnt eine Mehrheit der Befragten ab.

Zur Studie

Die Bevölkerungsbefragung „Die Süchte der Deutschen“ wurde im Januar 2021 im Auftrag der pronova BKK durchgeführt. Bundesweit wurden 1.000 Personen ab 18 Jahren bevölkerungsrepräsentativ nach Geschlecht, Alter und Bundesland online befragt.

Über die pronova BKK

Die pronova BKK ist aus Zusammenschlüssen der Betriebskrankenkassen namhafter Weltkonzerne wie BASF, Bayer, Continental und Ford entstanden. Bundesweit für alle Interessenten geöffnet, vertrauen der Krankenkasse bereits über 650.000 Versicherte ihre Gesundheit an. Ob per App, im Chat, über das rund um die Uhr erreichbare Servicetelefon oder in den 60 Kundenservices vor Ort – die pronova BKK kümmert sich jederzeit um die Anliegen ihrer Kundinnen und Kunden. Weitere Informationen auf pronovabkk.de.

Persönliche Meinung

„Als Dozent für angewandte Verkehrstechnik habe ich im Theorie-Unterricht mit dem Thema Alkohol im Verkehr regelmäßig zu tun. Dabei gilt es vor allem jungen Menschen, welche   gerade den Führerschein machen, die Gefahren vor Augen zu halten. Leider ist es meiner Meinung nach das größte Suchtproblem in unserer Gesellschaft. Alkohol wird  tatsächlich immer noch als der harmlose Alltagsbegleiter klassifiziert. Beobachtet man zum Beispiel an einer Tankstelle das Kauf- und Konsumverhalten ist es erschreckend wie viele Fahrzeugführer dabei in Kauf nehmen eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer zu sein. Drogen sind illegal, Alkohohl ist jedoch immer noch legalisiert in unserer Gesellschaft. Dieses muß sich ändern. Meinerseits wäre es vollkommen okay wenn nach einer Auffälligkeit mit Alkohol oder Drogen direkt beim ersten Mal eine MPU darüber entscheidet ob die- bzw. derjenige  seinen Führerschein noch einmal erhält.
Die meisten vergessen beim Alkohohl Konsum, dass es ab 0,3 Promille bereits die relative Fahruntüchtigkeit gibt!! Darüber hinaus: Ist ein Fahrradfahrer Inhaber einer Fahrerlaubnis droht auch hier die Anordnung eines verkehrspsychologischen Gutachtens (MPU/„Idiotentest“) und dem damit verbundenen Entzug der Fahrerlaubnis.
Persönlich gehöre ich zu den 65% der Bevölkerung die für eine Promillegrenze von 0,000000 Prozent stimmen würden. Bei Drogen gibt es keine Promillegrenze, da zählt nur der Konsum. So muss es beim Alkohol Konsum ebenfalls gehandhabt werden. Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis gilt in der Probezeit (2 Jahre) oder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein Alkohlverbot. Warum nicht generell für alle Fahrzeugführer?“ Bernhard Eckert, Herausgeber & Influenzer

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Schmerzlinderung mit einem TENS Gerät

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Krank in den Weihnachtsferien: mit Doctolib leichter einen freien Arzttermin finden Einen Arzttermin bekommt man um den Jahreswechsel herum nur schwer, denn die meisten niedergelassenen Ärzte sind in den Ferien.   Eine Erleichterung Die Buchungsplattform Doctolib hilft Patienten dabei, offene Praxen zu finden, kurzfristig einen Termin zu vereinbaren und somit die Notfallaufnahme zu entlasten. Letztes […]

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