Feng Shui ist nach wie vor gefragt

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Aktueller Trendreport zeigt: Feng Shui ist gefragt!

Es ist Zeit, das Chi fließen zu lassen, den es fühlt sich momentan an, als hätte jemand die Pause-Taste gedrückt. Aus dem Rückzugsort Wohnung wurde plötzlich der Arbeitsbereich, statt Strandurlaub und Cocktails gibt es Wein auf dem Balkon. Jetzt, da sich das Leben vor allem auf die eigenen Wände beschränkt, rücken wir noch enger mit unseren Liebsten zuhause zusammen. Damit einem alleine oder mit Partner nicht die Decke auf den Kopf fällt, liefert Erlebnisanbieter mydays Tipps, wie sich mit Feng Shui das Leben auf engstem Raum noch angenehmer gestalten lässt und man die Zeit zuhause noch mehr genießen kann.

Schon vor über 2.500 Jahren wurde in Asien mit Feng Shui die Harmonie zwischen Mensch und Umgebung gefördert. Laut aktuellem Trendreport bei Pinterest* hat sich die Suche nach Feng Shui-Einrichtung mittlerweile mehr als verdoppelt (=137 Prozent).

Feng Shui als Einrichtungsstil zielt darauf ab, die Lebensenergie „Chi“ ungehindert durch die Wohnräume fließen zu lassen und somit das persönliche Wohlbefinden zu fördern.

#1 Geschlossener Toilettendeckel gegen Energieschwund

Feng Shui Experten raten u.a. dazu, Toilettendeckel geschlossen zu halten, sofern das Klo nicht in Gebrauch ist. Das Chi fließt sonst direkt mit dem Wasser in die Kanalisation und damit geht wertvolle Lebensenergie verloren. Zusätzlich kann das Energielevel im Badezimmer durch Grünpflanzen gesteigert werden.

#2 Für einen besseren Schlaf: Lebensbereiche klar trennen

Jeder Raum sollte einem ganz klaren Bereich zugewiesen sein und entsprechend gestaltet werden. Es sollte vor allem auf eine Trennung zwischen Arbeits- und Wohnbereich geachtet werden. Es besteht sonst die Gefahr, dass Homeoffice im Schlafzimmer zu einem unruhigen Schlaf führt. Der Arbeitsbereich sollte daher nach Möglichkeit einem anderen Zimmer zugewiesen werden.

#3 Ausmisten nach Feng Shui

Wer nicht sofort die komplette Wohnung auf den Kopf stellen möchte, kann erstmal nur einzelne Möbelstücke nach Feng Shui ausmisten. Unordnung und überflüssige Gegenstände rauben wertvolle Lebensenergie und sollten daher genau hinterfragt werden. Am einfachsten ist es, wenn man sich eine Liste macht und kleine Ziele definiert wie z.B. „Kleiderschrank ausmisten“. Jedes einzelne Kleidungsstück wird dabei bewertet und einer Kiste zugeordnet. Diese werden gekennzeichnet mit „benötigt“ (darf bleiben), „weg“ (Müll oder Kleidercontainer) und „vielleicht“ (bekommt eine Frist von vier Wochen).

In einem ausführlichen Workshop bei mydays erfährt man, wie sich die eigenen Wände nach Feng Shui einrichten lassen und das Chi durch die Räume strömen kann.

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Mineralwasser – Gesund den Durst stillen

Mineralwasser – Gesund den Durst stillen

Natürliches Mineralwasser kann problemlos für Jahre gelagert werden. Es ist , originalverschlossen, mit oder ohne Kohlensäure nahezu unbegrenzt haltbar.

Die eigene Region sicher von zu Hause aus genießen – der Mineralbrunnenfinder macht es möglich

Immer mehr Menschen machen sich Gedanken über ihre Ernährung. Nicht nur was sie verzehren, sondern auch woher ein Lebensmittel stammt und wie sicher es ist, wird gerade in diesen Tagen für viele zunehmend immer wichtiger. Wer Mineralwasser genießt, kann darauf vertrauen, seinen Durst garantiert mit einem hundertprozentigen Naturprodukt zu stillen. Sogar aus welcher Region es entspringt, kann man schmecken.

 

Natürliches Mineralwasser kann problemlos für längere Zeit gelagert werden. Es ist mit oder ohne Kohlensäure nahezu unbegrenzt haltbar, sofern die Flaschen, in die es abgefüllt wurde, original verschlossen sind. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist eine EU-rechtliche Kennzeichnungspflicht und in der Regel auf mindestens ein Jahr bei PET-Flaschen oder auf zwei bis drei Jahren bei Glasflaschen nach Abfüllung datiert. Wie bei zahlreichen anderen Lebensmitteln auch, bedeutet Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums bei Mineralwasser nicht, dass es damit wertgemindert oder nicht mehr zum Verzehr geeignet ist.

 

Jedes Mineralwasser ist einzigartig. Die Böden und die Gesteinsschichten, die es durchlaufen hat, verleihen ihm seinen ganz eigenen Charakter. Denn auf seinem Weg in die Tiefe nimmt es Mineralstoffe und Spurenelemente auf, die es aus den Gesteinen löst oder mit ihnen austauscht. Sickert es zum Bespiel durch Kalkstein, reichert es sich mit Calcium an, das ihm eine leicht herbe Note verleiht. Salzig schmeckende Mineralwässer wiederum sind besonders natriumhaltig.

 

Das heißt: So unterschiedlich die Regionen, so verschieden die Böden, so individuell sind Mineralstoffprofil und Kohlensäuregehalt des kalorienfreien Durstlöschers – und damit dessen Geschmack. Ein Schluck Mineralwasser ist also auch ein Schluck Heimat. Auf diese Weise kann man die eigene Region genießen ohne das Haus oder die Wohnung zu verlassen.

 

Vom norddeutschen Tiefland bis zu den Alpen, von der Eifel bis zum Fichtelgebirge birgt Deutschland mehr als 500 Mineralwasservorkommen. Diese Vielfalt ist weltweit einmalig. Was natürliches Mineralwasser darüber hinaus so besonders macht: Als einziges Lebensmittel in Deutschland muss es amtlich anerkannt werden. Bevor es in den Verkauf gehen darf, durchläuft es mehr als 200 Untersuchungen. Außerdem sind die Mineralbrunnenbetriebe verpflichtet, ihr Spitzenprodukt aus der Tiefe noch am Quellort abzufüllen.

 

Der Brunnenfinder führt mit nur einem Klick auf das ausgewählte Bundesland zur nächstliegenden Quelle.

 

Mehr Informationen: www.mineralwasser.com

 

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Corona-Situation: Anderer Blickwinkel

Corona-Situation: Anderer Blickwinkel

In meinen Artikel unter der Rubrik Be4Fit habe ich ja schon des öfteren darauf hingewiesen das unsere positive Einstellung Auswirkungen auf unseren gesamten Organismus hat. Ernährung, Bewegung und vor allem ausreichend Eiweiß und Vitamine sind für unser Immunsystem extrem wichtig.

Eine negative Einstellung bringt uns in der jetzigen Situation also nicht wirklich weiter.

Auf Facebook bin ich (Sabine Suckrau mein Dank an dieser Stelle) unter den Posts von Dr. med. Michael Spitzbart auf einige sehr positiv stimmende Gedankengänge gestoßen. Als jemand dessen Gläser immer „halb voll“ sind, gefällt mir die positive Ausstrahlung seiner Beiträge sehr gut.

Michael Spitzbart ist eine Kapazität auf seinem Gebiet. Mit seinen Fachbüchern, hab schon einige gelesen, hat er schon vielen einen gangbaren Weg in die Gesundheit gewiesen. Hier findet ihr weitere Literatur von und über Dr. med. Michael Spitzbart.

Daher möchte ich euch die Ausführungen von seiner offiziellen Facebook-Seite nicht vorenthalten. Es würde mich freuen, wenn sie dazu beitragen das ihr weiterhin positiv in die Zukunft schaut. Meinen Dank an Dr. med. Spitzbart zur Genehmigung dafür.

©Dr.med. Michael Spitzbart: Der Weg durch die Angst führt immer durch die Angst hindurch.

Folgende Gedanken von Dr. Spitzbart stammen aus seiner offiziellen Facebook Seite :

Einen Tod scheinen wir immer sterben zu wollen. BSE, SARS, Vogelgrippe, Schweinegrippe, Waldsterben, Stickoxyd, Kohlendioxyd: ein Weltuntergangszenario wird durch die nächste Apokalypse abgelöst.

Apropos: Wo ist eigentlich Greta und wo war das COVID-19-Virus, bevor man es nachweisen konnte?

Corona-Viren gibt es schon lange! Mal heißen sie SARS, mal MERS, mal COVID-19. Und Viren mutieren, auch das ist ganz normal. Bei der Impfung gegen Influenza-Viren beispielsweise impft man eigentlich immer gegen den Influenza-Stamm vom Vorjahr. Weil sich die Viren so stark verändern, liegt die Trefferquote der Impfung bei kaum mehr als 30%. Das entspricht in etwa der Placebo-Rate.

Aber nichts gegen ein Gefühl der Sicherheit. Denn das allein optimiert schon das Immunsystem.

Was zur Zeit stattfindet, ist aber genau das Gegenteil. Der tägliche Appell an unser Angstzentrum (Reptiliengehirn) schaltet das Großhirn effektiv aus. Sowohl unser Gehirn, als auch die öffentliche Meinung arbeiten wie eine Suchmaschine. Je öfter ein Schlüsselbegriff wiederholt wird, desto mehr steigt dessen Relevanz.

Zur Zeit findet eine Gehirnwäsche statt, die auch vor Ärzten und Wissenschaftlern nicht Halt macht. So ruft aktuell die Ärztekammer die Ärzte auf, Patienten mit einer bestätigten Corona-Infektion nicht zwangsläufig in eine Klinik einzuweisen. Denn viel zu selten wird erwähnt, dass die überwiegende Anzahl der Fälle harmlos ablaufen und gar keine Therapie benötigen. Im Gehirn vieler Menschen ist aber das Bild gezeichnet worden: Corona heißt gleich Intensivstation.

Das war übrigens einer der Fehler in Italien. Die Infizierten sind zur Behandlung in die Kliniken gegangen und haben dort die ohnehin immunschwachen Patienten angesteckt.

Corona- warum trifft es Italien scheinbar härter?

  • Norditalien hat die älteste Bevölkerung und die schlechteste Luftqualität Europas. Daher gibt es dort viele alte Menschen mit Vorerkrankungen der Atemwege.
  • Das Durchschnittsalter der testpositiv Verstorbenen lag bei 80.5 Jahren. Die meisten hatten drei oder mehr Vorerkrankungen. Höchstens 0.8% hatten keine Vorerkrankungen.
  • Die Leistungsfähigkeit des italienischen Gesundheitssystems ist nicht vergleichbar mit Deutschland oder Österreich. Schon zuvor sind Intensivstationen z.B. unter der Grippewelle 2017/2018 kollabiert, auch ohne Corona.

In Italien werden auch die Verstorbenen getestet. Die noch nicht validierten Tests zeigen mit einer Fehlerquote wahrscheinlich nicht ausschließlich COVID-19 Viren, sondern auch andere Coronaviren an. Wenn ein Patient mit vielen Vorerkrankungen einen positiven Abstrich hat, dann ist er laut Statistik am Corona-Virus gestorben. Besser müsste es heißen: mit dem Coronavirus gestorben.

Bisher liegt die Anzahl der Toten sowohl in Italien als auch in Europa nicht über der Sterblichkeit der vergangen Jahre. Es sind nur die Bilder in den Nachrichten, die eine Übersterblichkeit signalisieren. Diese ist statistisch aber nicht gegeben. (Quelle ISS Italienisches Gesundheitsinstitut)

Testergebnisse

©Dr.med. Spitzbart: Warum trifft es Italien scheinbar härter.

Wer viel testet, der wird viele Ergebnisse erhalten. Diese muss man aber richtig einordnen. Wie gesagt gibt es Corona-Viren schon lange, nur der COVID-19-Test ist neu. Jeden Winter gibt es immer wieder eine Virus-Epidemie mit Tausenden von Todesfällen und mit Millionen Infizierten auch in Deutschland – und immer haben Corona-Viren ihren Anteil daran.

Durchseucht sind also viele. Merke: Ein Virus will seinen Wirt nicht töten. Damit würde es selbst sterben! Gefährdet sind nur alte, kranke Menschen und solche die immunsuppressiv z.B. mit hohen Dosen Cortison behandelt werden. Diese Menschen sind aber immer gefährdet, egal ob Influenza oder Corona der Auslöser ist. Das ist zwar traurig, findet aber jedes Jahr praktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Medienberichte statt.

Dieses Jahr ist die Sterblichkeitsrate durch saisonale Atemwegserkrankungen inklusive Corona bisher eher niedriger als in den letzten Jahren. Das war übrigens meistens so, wenn die WHO eine Pandemie ausgerufen hat. Bei der Schweinegrippe gab es einen sehr milden Verlauf, mit weniger Grippe-Infizierten als sonst.

Vorerkrankungen

Wenn vorerkrankte Menschen, was nicht ganz selten vorkommt, nach 40 Jahren Rauchen, Bewegungsarmut, Übergewicht, erworbenen Herzkreislauf-Erkrankungen und Diabetes Typ II eine schlechte Abwehr haben und mit dem Corona-Virus nicht fertig werden, dann sind sie laut Statistik aber nicht am Lebenswandel, sondern am Corona-Virus gestorben.

Wer älter und schwach ist, der ist anfällig gegen alle Viren und Bakterien. Die meisten Toten in Italien sind über 80 Jahre alt. Auch auf unseren Intensivstationen hätte man schon lange vor der ausgerufenen Pandemie bei Atemwegserkrankten Corona-Viren nachweisen können, hätte man nur einen Test gehabt.

Dieser COVID-19 Test wurde übrigens der Not geschuldet, ohne Validierung (sprich endgültige Prüfung der Genauigkeit) zugelassen. Es kann durchaus sein, dass weitere verwandte Virenstämme ebenfalls positiv anzeigt werden und nicht ausschließlich die COVID-19-Viren.

Sicher ist es wichtig und richtig, Infektionsketten zu unterbrechen, um das Corona-Virus einzudämmen. Doch wo fangen wir an und wo hören wir auf? Wollen wir für die nächste Virus-Mutation, die mit Sicherheit kommen wird, erneut die ganze Welt anhalten?

Sicher kannst Du zwischen den Zeilen lesen und spüren, dass ich eher Mut und Zuversicht geben möchte, als die Angstspirale noch weiter anzuheizen. Mir macht nicht das Virus Angst, sondern die menschliche Reaktion darauf. Ich bin Arzt und kein Wirtschaftsexperte. Aber ich vermute, die Folgen für die Wirtschaft werden viel dramatischer sein als die für die Gesundheit.

Jetzt müssen wir diese Krise als Chance nutzen, unser gesamtes Gesundheitswesen zu überdenken und auf den Prüfstand zu stellen. Es ist klüger mehr an die aktive Prävention zu denken, als immer reaktiv einem Medikament oder Impfstoff hinterher zu rennen. Darum kümmere ich mich in meiner Praxis darum, dass Immunsystem aktiv zu verbessern. Dann kann das Virus nämlich heißen wir es möchte und juckt uns nicht.

Darum noch einmal ein kurzes Immun-Update, im Prinzip die Quintessenz meiner ärztlichen Arbeit:

  1. Das menschliche Immunsystem (gemeint sind die immunkompetenten Zellen wie Leukozyten, Lymphozyten, Makrophagen etc.) besteht aus Eiweiß. Hohes Gesamt-Eiweiß im Blut fördert das Immunsystem, niedriges Eiweiß schwächt das Immunsystem. (Zielwert bei der Messung wäre über 7.7 g/dl. Die Meisten sind deutlich darunter.)
  2. Weiterhin müssen die Spurenelemente wie Zink und die Vitamine wie Vitamin C und D im oberen Normbereich liegen. Warum erwischt uns die Grippewelle meist zum Ende des Winters? Nicht zuletzt weil die letzten Vitamin D-Reserven dann aufgebraucht sind.
  3. Die tägliche Bewegung nach dem Motto „Langsam, dafür etwas länger“ aktiviert das Immunsystem.
  4. Unterschätzt werden immer unsere Gedanken, Gefühle und Ängste, die unser Immunsystem aktiv stärken oder aber schwächen. Bei allen die Klopapier und Nudeln hamstern wird es schwächer sein als bei denen, die sich bewegen und auf optimierte Blutwerte achten.

Wichtig ist es, sich beizeiten um das Immunsystem zu kümmern und nicht erst wenn sich ein neuer Virus verbreitet. Wenn man sich trotz allem etwas einfängt, sollte man auf die natürlichen Reaktionen des Körpers vertrauen. Die natürliche Reaktion heißt Fieber. Denn wenn die Körpertemperatur nur um 1 Grad steigt, verdoppelt sich bereits die Abwehrkraft des Immunsystems.

Da wir gegen Viren wie Corona ohnehin kein Medikament besitzen, sollte man nicht als erste Maßnahme zuhause oder in der Klinik gleich das Fieber senken! Das begünstigt nur die Viren und schwächt die Abwehr.

In schweren Fällen empfehle ich die hoch dosierte Vitamin C-Zufuhr. Das mache ich bei meinen Patienten schon lange, auch intravenös. Soeben wurde in China über Erfolge der Hoch-Dosis-Vitamin C-Therapie (bis zu 30 Gramm/Tag) berichtet. Beim Klinikpersonal in Süd-Korea wurde zusätzlich erfolgreich Vitamin C oral substituiert. Wer den doppelten Nobelpreisträger und Biochemiker Linus Pauling kennt, weiß das Vitamin C in hohen Dosen die Vermehrung von Viren stoppt und das Immunsystem stärkt.

© Dr.med. Michael Spitzbart: Geben wir unserem Immunsystem immer etwas zu tun, dann ist es achtsam. Bei 98% der Infektionen wird das eigene Immunsystem mit der Infektion fertig.

Auf meinen sozialen Kanälen Facebook, Instagram und Twitter habe ich bereits auf diese Behandlungsmöglichkeit hingewiesen. Das Ganze mit immensen Reaktionen von bis zu 1,7 Millionen Lesern. Negative Rückmeldungen kamen hauptsächlich von meinen ärztlichen Kollegen mit Kommentaren wie „wirkungslos bis grob fahrlässig“.

Darf ich kurz zusammenfassen? Die Ärzte in China haben wie wir auch keine spezifische Therapie gegen COVID-19, also probierten sie in ihrer Not mit Erfolg die Vitamin C-Therapie, die schon ein Nobelpreisträger als wirksam gegen Viren beschrieben hat. Die ärztlichen Kollegen hier vor Ort, vermutlich ohne Nobelpreis, wissen es aber trotzdem besser, obwohl sie noch keinen einzigen Patienten damit behandelt haben.

Wie sagte Einstein einst: „Zwei Dinge sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl ich mir beim Universum nicht ganz sicher bin…“

Wer ganz sicher gehen möchte:

  • Zur Prophylaxe und zur passageren zusätzlichen Stärkung des Immunsystems empfehle ich für gefährdete Personen als Immunbooster Sanaponte Immun 1 täglich einzunehmen, sowie 3 – 5 Gramm mikroverkapseltes Vitamin C täglich.
  • Nutzt bitte die ersten wärmenden Sonnenstrahlen für die körpereigene Vitamin D-Produktion. Auch das unterstützt das Immunsystem.
  • Wer nicht rauskommt, der sollte zusätzlich Sanaponte Vitamin D3 + K2 (3×1) Kapsel einnehmen. Meine immunschwachen oder besorgten Patienten bekommen einen ähnlichen Cocktail sogar intravenös.

Bleibt alle gesund und zuversichtlich!

(Ende der Zusammenfassung von Dr. med. Michael Spitzbart Posts auf Facebook)

Gedanken der Redaktion: Alleine auf weiter Flur einen Spaziergang machen, ohne Kontakt zu anderen Personen… auch Bewegung stärkt das Immunsystem. Zusätzlich die Sonne tanken, Vitamin D-Produktion ankurbeln…Wo liegt hier die Gefährdung anderer Personen?

©Bernhard Eckert: Selbst der kleinste Sonnenstrahl bewirkt etwas positives in uns… auch im größten Dickicht.

Vielfach wird in diesen Tagen mit dem Finger auf andere gezeigt, diese sogar direkt beleidigt. Ich denke man sollte einfach mit einem gesunden Maß an die Dinge herangehen. Keine Gruppen zu bilden ist definitiv sinnvoll, Panik zu verbreiten jedoch nicht. Der menschliche Körper ist sehr komplex und ist in der Vergangenheit schon mit vielen Infektionen fertig geworden. Das wird er auch weiterhin. Unterstützt auch durch unsere gute medizinische Versorgung in Deutschland. Vor allem auch durch eine durchgängig gute und vielseitige Ernährung… mit frischen Lebensmitteln. Hamsterkäufe übrigens sind mehr als unsozial. Die Logistik funktioniert und die Regale werden wieder gefüllt.

Warum müssen medizinische Einrichtungen befürchten bald nicht mehr einsatzbereit zu sein, keine Atemschutzmasken mehr zu haben. Aber selbst in dieser Situation helfen Unternehmen wie Trigema… stellen die Produktion um und produzieren mal eben Mundschutzmasken. Das ist soziales Verhalten und Unterstützung. Nicht jedoch ein Fingerzeig auf andere um von eigenem Fehlverhalten abzulenken.

Unsere Fürsorge sollte also vor allem Menschen mit schwachem Immunsystem gelten. Alten Menschen, Diabetiker, Krebs- oder Herzpatienten usw… Auch ich habe solche Menschen im Familienumfeld. Sie haben verstärkten Schutz durch immunstarke Menschen notwendig. An dieser Stelle auch mal ein Dankeschön an alle die momentan an der Front arbeiten und die medizinische Versorgung aufrechterhalten. An alle die unsere Grundversorgung gewährleisten.

Natürlich ist es traurig wenn Menschen sterben. Dies tun sie jedoch seit tausenden von Jahren. Leben ist Evolution, das eine geht… neues Leben entsteht. Hätten wir nicht die bestehende gute ärtztliche Versorgung würden Menschen nicht 80 Jahre und älter werden. Darüber hinaus bringt dies aber natürlich auch steigende Altersdemenz und ähnliches mit sich. Jedes Ding hat zwei Seiten, betrachtet es also bitte niemals nur von einer.

Noch ein Grundgedanke zur Evolution: Wenn Mütter ihr Neugeborenen so lange wie möglich stillen wird sehr viel zur Stärkung des Immunsystems beigetragen. Fläschen machen die Kinder satt. Abwehrstoffe geben sie jedoch nicht weiter. Früher, als Kinder, haben wir bei Wind und Wetter draußen gespielt. Sogar versehentlich Dreck gefressen ;o))) Und bislang 60 Jahre überlebt…

Bücher von Dr.med. Michael Spitzbart…

Sylter haben ihre Insel ganz für sich

Sylter haben ihre Insel ganz für sich

Leuchtturm am Sylter Ellenbogen © Sylt Marketing / Dominic Täuber

„… bis bald, Lieblingsinsel“

Im Kampf gegen das Coronavirus ist Sylt bis zum 19. April für Urlaubsgäste tabu

Dieses Szenario war vor wenigen Tagen noch undenkbar: Sylt ist keine Urlaubsinsel mehr. Urlauber nach Hause zu schicken, war eine Aufgabe, die den Sylter Gastgebern noch nie abverlangt wurde. Und für Gäste war es befremdlich, zur Heimreise genötigt zu werden. Toleranz, Verständnis, Achtsamkeit, Wachsamkeit – von beiden Seiten wurde in dieser Extremsituation viel gefordert.

Bis Donnerstag sollten alle Gäste die Insel verlassen haben, so die Anordnung von Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther. Trotz der Einmaligkeit der Situation wurde sie von beiden Seiten erstaunlich reibungslos gemeistert.

„Bis auf wenige Ausnahmen haben sowohl Gäste als auch Gastgeber verständnisvoll, verantwortungsbewusst und besonnen reagiert“, erklärt Moritz Luft Geschäftsführer der Sylt Marketing Gesellschaft (SMG).

Und die wenigen noch anreisenden Urlauber kehrten an der Autoverladung Niebüll um – wenig begeistert, aber voller Verständnis. „Der Tourismus wird derzeit auf null runtergefahren, und das stellt die ganze Branche vor eine große Herausforderung“, so Luft.

Sylt lebt seit Generationen mit und von Gästen. Da es jetzt um die Gesundheit aller geht, ist Besonnenheit, Toleranz und Solidarität gefragt. Auch Verzicht. Gäste und Gastgeber müssen die Situation akzeptieren, in den sozialen Medien überwiegen Meinungen wie diese von vielen zu ihrer Lieblingsinsel Sylt: „Für alle, die derzeit wie ich nicht auf Sylt sein können, nutzt die Zeit, schaltet euch ein wenig Meeresrauschen an und wartet –  auch wenn es Geduld in Anspruch nimmt, bald wieder die Insel anreisen zu können“.

Sylt ist derzeit keine Urlaubs-Insel. Freut sich aber darauf und will gerüstet sein, wenn es möglichst bald wieder eine ist. „Rüm hart – klaar kiming“. Weites Herz – klarer Horizont, der friesische Wahlspruch ist in dieser Krise so aktuell wie nie. In der nächsten Zeit brauchen wir einen besonnenen, verantwortungsvollen Umgang – im Sinne eines guten Miteinanders!

Alle wichtigen Informationen dazu auf www.sylt.de/corona. Die Seite wird laufend aktualisiert.

Weitere Travel Dreams Berichte auf Business-ON Stuttgart…

Singende Flugbegleiterin veröffentlicht Album

Singende Flugbegleiterin veröffentlicht Album

Als Flugbegleiterin ist die Singer-Songwriterin unterwegs in Metropolen wie Seoul, Shanghai, San Francisco, Los Angeles, Vancouver Island, Paris, Reykjavik und Hamburg. Ihre Musik soll Menschen auf der ganzen Welt zu verbinden.

Mit ihrer Musik hat sich Katja von Bauske zum Ziel gesetzt, Menschen auf der ganzen Welt zu verbinden. Durch ihren Beruf als Flugbegleiterin ist die Singer-Songwriterin viel unterwegs und hat über die Musik den Charme ihrer Reiseziele eingefangen. In Metropolen wie Seoul, Shanghai, San Francisco, Los Angeles, Vancouver Island, Paris, Reykjavik und Hamburg hat Katja von Bauske sich für jeden ihrer Songs in deutscher Sprache mit lokalen Musikern zusammen getan und ihre Songs aufgenommen.

Die daraus entstandene Soundreise gibt es ab heute auf ihrem Album „Projekt Weltweit“ zu hören, das über die Plattform Bandcamp erscheint.

Da Künstler wie Katja von Bauske, deren Release-Konzert in den Herbst verschoben werden musste, gerade besonders unter der Covid-19-Pandemie leiden, hat sich Bandcamp dazu entschlossen, auf seine Provision zu verzichten. Die Einnahmen der heutigen Releases gehen zu 100% an die Künstler.

Mit der Single „Schein“ startete Katja von Bauske ihre Reise in Los Angeles, wo sie in lässigem Ami-Rock unter anderem von den Schattenseiten der Stadt der Engel berichtete. Mit „Dein Tag“ ging es für die Singer-Songwriterin nach Kanada, während sie ihre aktuelle Single „Kleine Weile“ in Reykjavik, der Hauptstadt von Island, zusammen mit der Oscarpreisträgerin Markéta Irglóva aufgenommen hat. In ihren Musikvideos zeigt sie die eindrucksvollen Orte, an denen die Songs entstanden sind und greift die Thematik der Texte auf.

Auf ihrem Album singt Katja von Bauske in ingesamt acht Songs, inspiriert aus ihren Begegnungen und Erfahrungen ihrer Reisen, von Selbstfindung, Liebe, Verlust und einer Prise Freiheit die in die Ferne und Tiefe verführt. Für jeden Song hat sie mit lokalen Musikern in zum Teil legendären Studios zusammen gearbeitet, um den Sound der jeweiligen Orte einzufangen.

Neben insgesamt 34 Musikern konnte sie unter anderem John Haywood (u.a. David Garrett) als einen der Produzenten für ihr Projekt gewinnen. Auch wenn der Klang jedes einzelnen Stücks sich unterscheidet, verbindet sie alle eins: Die Sprache. Katja von Bauske schreibt und singt ihre Texte auf deutsch, ihrer Muttersprache, was „Projekt Weltweit“ zu einem weltumspannenden Konzeptalbum formt.

Müsste man die Musik von Katja von Bauske einem Genre zuordnen, würde man es vermutlich „Worldinfluenced Indie Pop“ nennen. Der NDR hat darüber in der Reportage „Die singende Flugbegleiterin“ berichtet.

Aktuell befindet sich Katja von Bauske im Masterstudium für Musikwissenschaften an der Uni Hamburg.

Seit einigen Jahren finanziert sie sich mit ihrem Nebenjob als Flugbegleiterin, den sie mit dem Traum von der Musik clever verbindet. Auf ihren Reisen ist die Gitarre immer mit dabei und so macht Katja von Bauske auch vor Open Mics und spontanen Sessions mit Straßenmusikern auch in Städten wie Los Angeles oder Seoul nicht halt. Mit ihrem weltumspannenden Album „Projekt Weltweit“ ist sie noch einen Schritt weiter gegangen und verbindet jetzt mehr denn je die Menschen global mit ihrer Musik. „Projekt Weltweit“ wird veröffentlicht am 20.03.2020, ist ab sofort über iTunes und Bandcamp erhältlich: katjavonbauske.bandcamp.com

Trackliste: Projekt Weltweit
1. Bazaar Café
2. Dein Tag
3. Kleine Weile feat. Markéta Irglova
4. Wimpernschlag
5. Schein
6. Leinen Los
7. L´amour est libre à Paris
8. Starten und Landen

Grundeinkommen: Existenzangst durch Sicherheit ersetzen

Existenzangst durch Sicherheit ersetzen

“Es ist Zeit für ein Grundeinkommen, das Existenzangst durch Sicherheit ersetzt”. Einfach machen: Der Verein Mein Grundeinkommen verschenkt 30 Grundeinkommen von 1000 Euro pro Monat für ein halbes Jahr.

Keine andere politische Idee sorgt während der aktuellen Corona-Pandemie für so viel Furore wie die des Grundeinkommens: Das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey aus dieser Woche zeigt, dass die Mehrheit der Deutschen die Einführung eines Grundeinkommens als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen befürwortet. Innerhalb weniger Tage unterzeichnete eine Viertelmillion Menschen die Petition der Berlinerin Tonia Merz, die ein zeitlich befristetes Grundeinkommen für Freiberufler:innen fordert.

Der gemeinnützige Verein Mein Grundeinkommen ist der Debatte bereits einen Schritt voraus und setzt um, worüber sich die Politiker:innen noch einig werden müssen: Am 01. April verschenkt der Verein 30 bedingungslose Grundeinkommen von monatlich 1000 Euro für ein halbes Jahr im Gesamtwert von 240.000 Euro.

Michael Bohmeyer, Gründer von Mein Grundeinkommen, erklärt: „Es zeigt sich jetzt: Unser Gesellschaftsvertrag ist nicht krisenfest. Wir brauchen ein Grundeinkommen, das die zunehmende Existenzangst durch Sicherheit ersetzt. 41 Prozent der Deutschen hat kein Vermögen. Wer freiberuflich arbeitet, steht durch die Coronakrise vor Hartz IV. Wer in Kurzarbeit geschickt wird oder zur Kinderbetreuung unbezahlten Urlaub nehmen muss, wird sich verschulden. Das Grundeinkommen durchbricht diese Abwärtsspirale. Es bedeutet unbürokratische Sicherheit statt komplizierter Notfall-Programme.”

Michael Bohmeyer und die Mitarbeiter:innen von Mein Grundeinkommen wissen um die konkreten Auswirkungen eines bedingungslosen Grundeinkommens in der Praxis: “Der irrationale Überlebensmodus, in den wir in der Krise umschalten, ohne es zu merken, weicht vorausschauender Umsicht und solidarischem Verhalten. Dieses Muster konnten wir bei über 500 Menschen beobachten, mit denen wir das Grundeinkommen bereits ausprobiert haben. Aus diesem Grund unterstützen wir auch ausdrücklich die Petition von Tonia Merz.”

An der Verlosung können alle Menschen teilnehmen, die sich ab heute auf der Plattform www.mein-grundeinkommen.de kostenlos registrieren. Die Teilnahme ist bedingungslos. Benötigt wird lediglich eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme im Gewinnfall.

Mein Grundeinkommen ist gemeinnütziges Start-Up und junge NGO zugleich. Via Crowdfunding werden Spenden gesammelt und als bedingungslose Grundeinkommen verlost. Der Zuspruch ist groß: Vor fünf Jahren gegründet, befeuert Mein Grundeinkommen heute mit über 1,5 Millionen User:innen und über 125.000 Groß- und Kleinstspender:innen die Debatte rund um das bedingungslose Grundeinkommen.

Die Verlosung unter dem Motto “Zusammen sind wir weniger allein” startet am 01. April 2020 um 19:00 Uhr und kann via Live-Stream auf der Verlosungsseite von Mein Grundeinkommen mitverfolgt werden.

 

Motorrad fahren mit B196 Erweiterung

Motorrad fahren mit B196 Erweiterung

Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkraf­trädern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungs­gewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. © Bernhard Eckert / Business-ON Stuttgart

Seit Anfang 2020 gibt es nun den neuen Führerschein B196. Dieser ermöglicht das fahren von Motorrädern bis 125 ccm. Voraussetzung: mind. 25 Jahre alt, 5 Jahre im Besitz der Klasse B…

In anderen EU-Ländern schon länger möglich, seit 01.01.2010 nun auch in Deutschland: Motorrad fahren mit dem Pkw-Führerschein.

Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist es das Ziel, mehr Mobilität – insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität – zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Gerade im ländlichen Raum soll so die individuelle Mobilität gestärkt und der Verkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher gemacht werden.

Wie funktioniert die neue Regelung?

Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland.

Zu beachten ist dabei!!

Fahrten im Ausland sind nicht möglich. Die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland. Für Fahrten im Ausland ist nach wie vor ein Führerschein der Klasse A1 erforderlich.

Voraussetzungen für den Erwerb der Schlüsselzahl 196

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)

Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

Wie wird die Berechtigung dokumentiert?

Bei Vorlage der Bescheinigung der Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung wird von der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein neuer Führerschein ausgestellt. In diesen wird als Nachweis der Berechtigung, Leichtkrafträder zu führen, bei der Klasse B die Schlüsselzahl 196 eingetragen.

Welche Unterlagen werden für den Eintrag der Schlüsselzahl 196 benötigt?

  • Biometrisches Passbild
  • Bescheinigung der Fahrschule über die Teilnahme an einer Fahrerschulung gemäß Anlage 7b der Fahrerlaubnisverordnung

Welche Fahrzeuge dürfen mit der Schlüsselzahl B196 gefahren werden?

Zweirädrige Leichtkrafträder
Verbrennungs- oder Elektromotor mit folgenden technischen Vorgaben:

Motorleistung maximal 11 kW; Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg; Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³

Als Beispiel das Faster-Son Modell XSR125 von Yamaha:

Faster Son-Modell XSR125

XSR Modelle – Für Freigeister entwickelt Entwickelt für Fahrer, die die einzigartige Verbindung des True Heritage-Designs mit zeitlosem Neo-Retro-Look und brandaktueller Technologie schätzen, sind die Sport Heritage-Modelle von Yamaha wirklich eine Klasse für sich. Alle XSR-Modelle mit ihrem einzigartigen Charakter und unvergänglichen Reiz werden nicht nur entwickelt, um ein herausragendes Fahrerlebnis zu bieten. Durch sie […]

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Bitte beachten!!

Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.

Welchen Mindestumfang und welche Inhalte umfasst die vorgeschriebene theoretische Schulung?

Es müssen mindestens 4 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer klassenspezifischer Unterrichtsstoff für Motorradfahrer besucht werden.

Die erforderlichen Unterrichtseinheiten: A1 + A2; A3 + A4

Dabei geht es z.B. um folgende motorradspezifische Unterrichtsthemen (Auszug):

1. Lektion: Fahrer/Beifahrer/Fahrzeug

a. Persönliche Voraussetzungen
b. Schutz des Fahrers
c. Betriebs- und Verkehrssicherheit, Wartung und Pflege
d. Mitnahme von Beifahrern und Gepäck

2. Lektion: Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
a. Spezielle Verkehrsregeln und Gefahren für Motorradfahrer
b. Sehen und gesehen werden
c. Fahrbahn „lesen“
d. Umweltbewusstes Fahren

3. Lektion: Besondere Schwierigkeiten und Gefahren für Motorradfahrer
a. Hauptgefahren durch andere Verkehrsteilnehmer
b. Fahren unter erschwerten Bedingungen (Sicht, Wetter)
c. Fahren bei Dämmerung und bei Dunkelheit
d. Sehen und gesehen werden
e. Verhalten nach Unfällen

4. Lektion: Fahrtechnik und Fahrphysik
a. Bedeutung von Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
b. Kreiselkräfte, stabile und instabile Fahrzustände
c. Befahren von Kurven (Lenkimpulstechnik, Fliehkraft, Schräglage, Blicktechnik)
d. Bremsen, Ausweichen
e. Kritische Fahrzustände

AUSBILDUNG IN ECHTERDINGEN, LEINFELDEN, VAIHINGEN, STETTEN
Ihr wollt den B196 Führerschein machen? Dann meldet Euch doch einfach direkt bei mir: 0151 525 50 178.
Alternativ:
www.academy-fahrschule-baumann.de, 0711 – 79 11 60 oder 0711 – 73 56 262

Welchen Mindestumfang und welche Inhalte umfasst die vorgeschriebene praktische Schulung?

Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden. Die Schulung kann teilweise im „Schonraum“ (= Parkplatz, Übungsplatz, Industriegebiet o.ä.) und ansonsten im Realverkehr durchgeführt werden.

Dabei müssen z.B. folgende Inhalte geübt werden (Auszug):

1. Grundfahrübungen
a. Fahren im instabilen Bereich (Schrittgeschwindigkeit)
b. Kreisfahrt und Slalom
c. Brems- und Ausweichübungen
d. Gefahrbremsung

2. Fahrten im Realverkehr
a. Überlandfahrt
b. Autobahnen oder Schnellstraßen
c. Stadtverkehr

Mit welchen Fahrzeugen muss die Schulung durchgeführt werden?

Es müssen zweirädrige Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Anlage 7 Nr. 2.2.3 der Fahrerlaubnisverordnung entsprechen:

  • Motorleistung bis zu 11 kW
  • Verhältnis von Leistung zu Leermasse von nicht mehr als 0,1 kW/kg
  • durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 90 km/h
  • mit Verbrennungsmotor: Hubraum mindestens 120 cm³, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm³ zulässig ist
  • mit Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,08 kW/kg

Kann die Schulung auch auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt werden?

Ja. Auch wenn die Schulung auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt wurde, wird die Fahrberechtigung nicht auf Fahrzeuge mit automatischem Getriebe beschränkt.

Zeitpunkt der Teilnahmebescheinigung

Die Fahrschule darf die Schulung erst dann abschließen und die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung erst dann ausstellen, wenn der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeiten zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 erfolgreich unter Beweis gestellt hat.

Anmerkung aus der Redaktion:
„Kommt der ausbildende Fahrlehrer zum Ergebnis, dass die Teilnahme an der praktischen Schulung nach dem Absolvieren des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfangs von 5 Doppelstunden à 90 Minuten noch nicht erfolgreich war, muss die Fahrschule die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verweigern.“ Bernhard Eckert, Fahrlehrer Klasse A: „In diesem Fall müssen zunächst weitere Übungseinheiten durchgeführt werden.“

Fazit:

Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Autoführerschein) wird dadurch das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 in Deutschland erleichtert. Die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde am 30.12.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 52 veröffentlicht. Sie trat am 31.12.2019 in Kraft und betrifft Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung bis zu 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg ist. Für Geniesser, die einfach mit einem großen Roller auch weitere Strecken, vor allem Kraftfahrstraßen nutzen wollen, eine tolle Sache.

Nachteil:

„Fairer Weise muß man an der Stelle aber auch auf Nachteile des B196 eingehen“, so B. Eckert, Fahrlehrer Kl A. „Als Einstieg zum Aufstieg auf andere Klasse A2 oder Klasse A Führerscheine ist er nicht geeignet. Wer später doch ev. über 125 ccm fahren möchte muß ganz normal Theorie, Praxis mit jeweils Prüfungen absolvieren. Beim Mindestalter 25 Jahren ist also gut zu überlegen ob nicht doch gleich Klasse A eine Alternative ist. Die Kosten liegen unter Umständen nicht so weit auseinander. Wer schon jahrelang Roller fährt bringt Fahrpraxis ja schon mit.  Zudem kann mit dem B196 nur in Deutschland gefahren werden. Im Ausland gilt die Erweiterung auf 125 ccm nicht.“

Dein 125 ccm Zweirad sollte unbedingt ABS haben

Wichtig an dieser Stelle: Zu empfehlen ist auf jeden Fall nur ein Rollermodell mit ABS System. Als Neuling auf einem Zweirad mit 125 ccm ist ein Bremssystem ohne ABS ein großes Sicherheitsrisiko.  Bei blockierenden Rädern ist, ohne entsprechende Erfahrung, eine Sturz vorprogrammiert. Dieser zieht unter Umständen schwerere Verletzungen nach sich.

Bitte unbedingt auch immer die vorgeschriebene Schutzbekleidung tragen.

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Luxus SUV für einen echten Champion

Ein einzigartiges Luxus-SUV für einen echten Champion: Der vierfache Boxweltmeister im Schwergewicht Anthony Joshua fährt jetzt in einem maßgeschneiderten Range Rover SVAutobiography zu Training und Terminen. Der Allradspezialist aus dem Vereinigten Königreich gestaltete eine exklusive Langversion des ultimativen Luxus-SUV, die perfekt auf den britischen Box-Star zugeschnitten ist. Anthony Joshua nahm den Range Rover SVAutobiography im Finchley Boxing Club im Londoner Stadtteil Barnet in Empfang – hier begann er vor Jahren seine sportliche Karriere. Mittlerweile ist der 30-jährige Champion der Verbände IBF, WBA, WBO und IBO. Aktuell bereitet sich Anthony Joshua auf die im Sommer anstehende Verteidigung der vier Titel vor.

Boxweltmeister Anthony Joshua ist im maßgeschneiderten Range Rover SVAutobiography unterwegs zur Titelverteidigung

    • Personalisiertes Design: Range Rover SVAutobiography* in Langversion erhielt nach Vorgaben von Schwergewichts-Weltmeister Anthony Joshua einzigartige Details
    • Handgefertigte Qualität: Range Rover Unikat zeigt gestickte Unterschriften in den Kopfstützen, „AJBXNG“-Plakette, Familienwappen und Einstiegsleisten mit Anthony Joshua-Namensgravur von den Personalisierungsspezialisten von Land Rover Special Vehicle Operations
    • Der Star und seine Wurzeln: Der Boxweltmeister nimmt seinen neuen exklusiven Range Rover SVAutobiography im Finchley Boxing Club im Londoner Stadtteil Barnet in Empfang – hier begann er seine Karriere
    • Elegant und edel: Video von der ersten Fahrt des speziell gefertigten Range Rover SVAutobiography mit Anthony Joshua.

 

Mit zahlreichen exklusiven Details streicht der Range Rover SVAutobiography heraus, dass er einzig und allein für Anthony Joshua konzipiert wurde – beispielsweise mit einem Familienwappen an der B-Säule. Umrahmt ist die Plakette von den Schriftzügen der vier Box-Weltverbände IBF, WBA, WBO und IBO, deren Schwergewichtstitel der Brite aktuell besitzt. Die gestickte Unterschrift von Anthony Joshua wiederum schmückt alle vier Kopfstützen.

Vor wenigen Tagen bestätigte Anthony Joshua, dass er seine Titel am 20. Juni verteidigen wird. Gegner wird der Bulgare Kubrat Pulev sein – Schauplatz des Spektakels ist das neue Fußballstadion des Londoner Clubs Tottenham Hotspurs. Auf dem Weg zur Titelverteidigung hat es Anthony Joshua nun dank der Langversion des Range Rover SVAutobiography so komfortabel wie nur irgend möglich.

„Der Countdown für meinen nächsten Fight läuft – und der maßgeschneiderte Range Rover wird mich in der Vorbereitung hervorragend unterstützen. Ich verbringe aktuell viel Zeit auf den Straßen, denn ich habe familiäre Verpflichtungen und Medientermine in London, während meine Trainingsbasis in Sheffield steht. Mein Range Rover lässt mich alle langen und kurzen Fahrten absolut stressfrei absolvieren, denn ich kann mich in verwöhnendem Komfort entspannen. Dazu kommt das einzigartige Design mit Details wie meinem Familienwappen und Verweisen auf meine Boxerfolge. Ich danke dem Team der Fahrzeugpersonalisierung bei Land Rover dafür, dass es meine Ideen aufgenommen und in die Wirklichkeit umgesetzt hat.“ Anthony Joshua, Boxweltmeister

Das für Anthony Joshua gestaltete Unikat des Range Rover SVAutobiography besitzt eine exklusive schwarze Lackierung mit farblich passendem Dach und Außenspiegeln. Unterstrichen wird die dezente Optik durch mehrere Details in Graphite Atlas, wie Kühlergrill, seitliche Lufteinlässe oder Türgriffe. Das britische Luxus-SUV rollt auf kraftvollen 22.Zoll-Leichtmetallrädern im Doppelspeichen-Design und mit Diamond Turned Finish. Weitere Akzente setzen die roten Bremssättel und kleine „Union Jack“-Flaggen in den Lufteinlässen an den vorderen Kotflügeln, die außerdem die Zahl 258 tragen – als kleiner Hinweis auf die Managementfirma von Anthony Joshua.

Öffnet man die Türen des Range Rover SVAutobiography, fällt sofort eine Plakette an der B-Säule ins Auge, die das Joshua-Familienwappen trägt. Hinzu kommen edle Sitze in Ebony, bezogen mit Windsor-Leder und versehen mit gesteppten Einsätzen sowie Kontrastnähten in Pimento.

Die Personalisierungsexperten, Designer und Fachhandwerker bei Land Rover Special Vehicle Operations realisierten in dem Range Rover für den britischen Box-Champion eine Reihe einzigartiger Details. So verfügt das Luxusmodell über beleuchtete Einstiegsleisten mit Namenszug und eine Plakette an der Mittelkonsole mit einer „AJBXNG“-Grafik: Diese Wortmarke verwendet Anthony Joshua in seinen medialen Auftritten. Weiterhin tragen die Aluminium-Dekorelemente am Armaturenbrett den Namen des Schwergewichts-Weltmeisters, während die inneren Türgriffe mit der stilisierten Zeichnung eines Boxhandschuhs geschmückt sind.

Auffällig sind daneben die Stickereien in den Kopfstützen: In der Kontrastfarbe Pimento wurde hier das Autogramm von Anthony Joshua eingearbeitet. Der Champion kann Vordersitze mit 24-facher Verstellmöglichkeit und Business-Class-Comfort-Plus-Rücksitze genießen – für höchsten Komfort auf allen Wegen nochmals aufgewertet mit beheizbaren Unterschenkelauflagen und „Hot Stone“-Massagefunktion.

Für den adäquaten Antrieb sorgt im Range Rover SVAutobiography ein V8-Kompressor mit 416 kW (565 PS) Leistung, absoluter Souveränität und faszinierender Laufruhe. Das moderne Infotainment-System Touch Pro Duo kann der Boxstar entweder über die beiden vorderen 12-Zoll-Touchscreens bedienen – oder über ein 10-Zoll-Display an der Rückseite der vorderen Kopfstützen, das Bestandteil des Fond-Multimediasystems ist.

Die Macher im Hintergrund: Special Vehicle Operations

Alle Ausführungen des Range Rover SVAutobiography werden im Technologiezentrum der Abteilung Special Vehicle Operations von Land Rover in Coventry in Handarbeit gefertigt. Hier arbeiten Personalisierungsspezialisten gemeinsam mit Designern daran, den Kunden ein ganz auf ihre Wünsche zugeschnittenes Fahrzeug zu erschaffen. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten von Special Vehicle Operations gibt es unter www.landrover.com/special-vehicle-operations/special-vehicles.html

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Landesregierung BW beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung am Montag (16. März 2020) eine Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz beschlossen. Diese gilt sofort und wird das öffentliche Leben für die Menschen in Baden-Württemberg in vielen Bereichen stark einschränken.

Ausbreitung des Virus noch stärker verlangsamen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Die Zahl der infizierten Menschen im Land steigt weiter stark. Gleichzeitig gelingt es uns aktuell sehr gut, alle erkrankten Menschen medizinisch bestmöglich zu versorgen. Um dies auch in den kommenden Wochen sicherzustellen, müssen wir die Ausbreitung des Virus noch stärker verlangsamen.  Die Verlangsamung ist unser oberstes Ziel – und deshalb haben wir heute weitere entschiedene Maßnahmen beschlossen. Ich bin mir bewusst, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern damit einiges abverlangen. Abe nur so können wir die Krise mit geeinter Kraft bewältigen.“

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wir müssen jetzt weitere Vorkehrungen für den Schutz besonders gefährdeter Gruppen treffen und die medizinische Versorgung ausbauen, damit bei einem zu erwartenden weiteren Anstieg der Fallzahlen die medizinische Versorgung der schwer Erkrankten gewährleistet werden kann.“

Alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einstellen

Kretschmann und Lucha appellierten noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Landes, sich an die Verordnung zu halten und von sich aus alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einzustellen. „Bleiben Sie wenn möglich zu Hause, meiden Sie größere Menschenmengen, ziehen Sie sich zurück, achten Sie auf räumliche Distanz.“ Nur so werde es gelingen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Hierfür trage jede und jeder Einzelne Verantwortung.

Die Verordnung regelt neben der bereits kommunizierten Schließung mit wenigen Ausnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Hochschulen auch das Betriebsverbot folgender Einrichtungen:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  • Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen
  • Kinos,
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,
  • Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
  • Volkshochschulen und Jugendhäuser,
  • öffentliche Bibliotheken,
  • Vergnügungsstätten sowie
  • Prostitutionsstätten.

Alle Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Dialyse-Einrichtungen und Tageskliniken sind ab sofort bis auf Weiteres verboten. Ausnahmen sind nur bei erkrankten Kindern, in Teilen der Psychiatrie und zur Sterbebegleitung unter Auflagen erlaubt. In Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind Besuche nur mit Erlaubnis der Einrichtungsleitung und unter Schutzvorkehrungen möglich.

Personen mit Anzeichen von Atemwegserkrankungen sowie Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten ist der Zutritt zu all diesen Einrichtungen komplett untersagt.

Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass

  • die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
  • Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Me-tern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
  • in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern sind verboten. Darüber hinaus gilt grundsätzlich die dringende Empfehlung alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen – auch Familienfeiern mit weniger als 100 Gästen etc.

Bei öffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern entscheiden die zuständigen Behörden vor Ort auf Basis einer Risikoabwägung anhand der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens über ein Verbot. Für weitere Informationen zu einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Kommunen bzw. zuständigen Ortspolizeibehörden.

Die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes.

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2
(Corona-Verordnung – CoronaVO)

Vom 16. März 2020

Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird verordnet:

  • 1 Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

(1)  Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind

  1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunterrichtlicher und anderer schulischer Veranstaltungen an den öffentlichen Schulen, Schulkindergärten, Grundschulförderklassen und den Schulen sowie Schulkindergärten in freier Trägerschaft,
  2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische Zwecke,
  3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie erlaubnispflichtiger Kindertagespflege und
  4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschule, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule

untersagt.

(2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen am Heim an nach § 28 LKHG anerkannten Heimen für Minderjährige soweit die Schüler ganzjährig das Heim besuchen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Internat, die ganzjährig geöffnet sind. Die Untersagung gilt ferner nicht für Altenpflege-, Krankenpflege- und Kinderkrankenpflegeschulen sowie Schulen zur Ausbildung von medizinisch-technischen Assistenten und pharmazeutisch-technischen Assistenten, soweit dort Schüler und Schülerinnen geprüft und unterrichtet werden, deren Abschluss bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll. Das Kultusministerium kann Ausnahmen von Absatz 1 für die Sonderpädagogischen Bildungs-  und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung sowie die entsprechenden Einrichtungen des frühkindlichen Bereichs zulassen, sofern dies aufgrund des besonderen Förder- und Betreuungsbedarfs erforderlich ist.

(3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schulischer Abschlussprüfungen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen.

(4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Schülerinnen und Schüler an Grundschulen, an Grundschulstufen von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten, und den Klassenstufen 5 und 6 der auf der Grundschule aufbauenden Schulen sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, sofern beide Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinne von Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich sind. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung, an der Betreuung gehindert ist. Für diese Kinder wird eine Notbetreuung bereitgestellt, die sich auf den Zeitraum des Betriebs im Sinne des Absatz 1 erstreckt, den sie ersetzt. Die Notbetreuung findet in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt; Ausnahmen hiervon sind nur bei objektiver Unmöglichkeit zulässig. Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 KiTaVO kann in der Notbetreuung abgewichen werden, sofern die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht dennoch uneingeschränkt möglich ist.

(5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz 4 sind Kinder,

  1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
  2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder
  3. mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur.

(6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbesondere

  1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
  2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht,
  3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden,
  4. Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz und
  5. Rundfunk und Presse.

(7) Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 genannten Bereiche hinaus weitere Bereiche der kritischen Infrastruktur lageangepasst festlegen.

(8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher besuchte Einrichtung einem Betriebsverbot unterliegt und für die nach den Absätzen 1 bis 7 keine Ausnahme vorgesehen ist, dürfen die betreffenden Einrichtungen nicht betreten. Die Personensorgeberechtigten haben für die Beachtung der Betretungsverbote zu sorgen.

(9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach Absatz 1 zu verlängern sowie deren Bedingungen festzulegen und die Ausgestaltung der Notbetreuung nach den Absätzen 4 und 5 anzupassen. Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.

§ 2 Hochschulen

(1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der DHBW und den Akademien des Landes wird bis zum 19. April 2020 ausgesetzt; bereits begonnener Studienbetrieb wird bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen. Über die Nachholung von ausgefallenen Veranstaltungen und Prüfungen entscheidet die Hochschule in eigener Verantwortung. Die Hochschulen sorgen dafür, dass die Studentinnen und Studenten alle im Sommersemester 2020 vorgesehenen Studienleistungen erbringen können und zugleich die Studierbarkeit gewährleistet ist. Mensen und Cafeterien bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen.

(2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach Absatz 1 zu verlängern sowie Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zuzulassen. Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Verbot von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen

(1) Versammlungen und sonstige Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden sind untersagt.

(2) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund unter Auflagen zum Schutz vor Infektionen Ausnahmen zulassen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur im Sinne von § 1 Absatz 6 dienen oder
  2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen handelt und eine Verlegung des Termins nicht möglich ist.

(3) Die zuständigen Behörden können Veranstaltungen mit einer geringeren als der in Absatz 1 genannten Teilnehmendenzahl untersagen, sofern dies auf Basis einer Risikoabwägung anhand der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts in ihrer jeweils geltenden Fassung unter Berücksichtigung des jeweiligen lokalen Infektionsgeschehens erforderlich ist. Das Recht der zuständigen Behörden, im Wege der Allgemeinverfügung weitergehende Regelungen zum Verbot von Veranstaltungen zu treffen, bleibt von dieser Verordnung unberührt.

(4) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung die in Absatz 1 genannte Grenze der Teilnehmendenzahl zu ändern und hierbei auch unterschiedliche Grenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel festzusetzen.

§ 4 Schließung von Einrichtungen

(1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt:

  1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  2. Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen,
  3. Kinos,
  4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,
  5. Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
  6. Volkshochschulen und Jugendhäuser,
  7. öffentliche Bibliotheken,
  8. Vergnügungsstätten sowie
  9. Prostitutionsstätten.

(2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb weiterer Einrichtungen zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen.

§ 5 Einschränkung des Betriebs von Gaststätten

(1) Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt.

(2) Vom Verbot nach Absatz 1 ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass

  • die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
  • Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
  • in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.

(3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Betrieb von Gaststätten weitergehend zu untersagen oder den Betrieb von der Einhaltung weiterer Auflagen abhängig zu machen.

  • 6 Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen

(1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen einschließlich Kurzzeitpflege dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Hiervon ausgenommen sind

  • Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit Ausnahme der Fachkrankenhäuser für Gerontopsychiatrie,
  • psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie
  • kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser

jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken.

(2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften für nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden. Die Einrichtungen können den Zutritt zu Besuchszwecken erlauben, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden können.

(3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen aus sonstigen, insbesondere beruflichen Gründen ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung gestattet. Im Falle der Gewährung des Zutritts sind geeignete Vorkehrungen zum Infektionsschutz zu treffen.

(4) Personen, die in den vorausgegangenen 14 Tagen in Kontakt zu einer infizierten Person standen, und Personen mit Anzeichen für Atemwegserkrankungen oder mit erhöhter Temperatur ist der Zutritt zu den in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen untersagt. Wenn diese Personen eine Einrichtung zum Zweck der Behandlung oder Aufnahme betreten wollen, ist vorab das Einverständnis der Einrichtung einzuholen. Hiervon darf nur in Notfällen abgewichen werden. Soweit möglich, sind auch in diesen Fällen Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.

(5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und des Pflegebetriebs können in der Einrichtung tätige Personen, denen nach Absatz 5 der Zutritt untersagt wäre, nach Abwägung die berufliche Tätigkeit in der Einrichtung unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die Entscheidung über die Fortsetzung der Tätigkeit und die erforderlichen Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung.

(6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können durch die Einrichtungen für nahestehende Personen im Einzelfall, beispielsweise im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes und unter Auflagen zugelassen werden. In Fällen nach Absatz 4 sind zwingend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.

(7) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnungen weitere Regelungen zum Schutz gefährdeter Personen vor einer Infektion mit SARS-Cov-2 zu treffen und die Regelungen in diesem Paragraphen zu ändern.

(8) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis 4, ist durch die Einrichtungen in einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise, beispielsweise durch einen auffälligen Aushang an den Zugangstüren, zu informieren.

  • 7 Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz

Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung unberührt. Für den Erlass von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ist das Sozialministerium zuständige oberste Polizeibehörde. Das Sozialministerium übt die Fachaufsicht für Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Ortspolizeibehörden aus.

  • 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

  • 9 Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft.

(2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den Termin des Außerkrafttretens zu ändern.

Stuttgart, den 16. März 2020

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:

Kretschmann, Strobl, Sitzmann, Dr. Eisenmann, Bauer, Untersteller, Dr. Hoffmeister-Kraut, Lucha, Hauk, Wolf, Hermann, Erler

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 16. März 2020

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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